LEBENSMITTELREINIGUNG »  

 

Das Infektionsschutzgesetz trat 2001 in Kraft. Es löste das Bundesseuchengesetz ab. Dies ergab deutliche Änderungen in der Lebensmittelindustrie, welche sich hauptsächlich auf die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote beziehen sowie auch auf die Bescheinigung und Belehrung des Gesundheitsamtes. Das Bundesseuchengesetz wurde im Januar 2001 vom Infektionsschutzgesetz abgelöst. In der Lebensmittelindustrie hatte das deutliche Änderungen zu Folge. Diese beziehen sich in der Hauptsache auf die Bescheinigung und Belehrung des Gesundheitsamtes. Beschäftigte im Lebensmittelbereich hatten früher ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Dies bezog sich auf eine Stuhlprobe, einen Tuberkulin-Test und eine Hautuntersuchung. Dieses Gesetz wurde verabschiedet und anstelle dessen trat eine Belehrung durch das Gesundheitsamt im Umgang mit Lebensmitteln in Kraft. Diese gilt für alle diejenigen welche in einer Großküche arbeiten und mit bestimmten besonders empfindlichen Lebensmitteln direkt mit den Händen oder indirekt über Bedarfsgegenstände in Berührung kommen. Diese Lebensmittel sind Fleisch- und Fischerzeugnisse, Backwaren wessen Füllung nicht durchbacken ist oder eine Auflage besitzen sowie Erzeugnisse aus Krusten-, Schalen-oder Weichtieren. Hinzu kommen Feinkostsalate, Kartoffelsalat, Marinaden, Mayonaise und andere Soßen welche emulgiert sind sowie Nahrungshefe Speiseeis und Speisehalberzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse.